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Darf man mit Cannabis reisen?

In Deutschland ist Reisen mit medizinischem Cannabis erlaubt, im Ausland oft nicht. Was gilt wo? Mehr lesen!

In Deutschland ist es Patient:innen grundsätzlich erlaubt, verschreibungspflichtiges Cannabis auf Reisen mitzunehmen. Die zugelassene Menge entspricht den ärztlichen Vorgaben des Rezepts. 

Regelungen im Ausland

Im Ausland gelten hingegen andere Bestimmungen. Weil diese von medizinischen Ausnahmeregelungen bis hin zu strikten Verboten für die Einfuhr von Cannabis reichen, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich.

Hier erfahren Sie, welche Hinweise Sie beim Reisen mit medizinischem Cannabis beachten sollten, doch auch, wie Sie Missverständnissen mit den Behörden vorbeugen können, mit anderen Worten, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Probleme zu vermeiden, so dass Ihre Reise möglichst reibungslos verläuft.

Aktuelle Gesetze zu medizinischem Cannabis in Deutschland

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament.[1]

Mit anderen Worten, es darf nur mit einer ärztlichen Verordnung erworben werden und ist streng reguliert.[1] Es darf ausschließlich in Apotheken erhältlich sein. Für die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist kein bestimmtes Krankheitsbild erforderlich. Doch es genügt, wenn die behandelnden Ärzt:innen zu der Einschätzung gelangen, dass eine Cannabistherapie die vorliegenden Symptome lindern könnte.[2]

Da Patient:innen ihre medizinischen Präparate auch auf Reisen benötigen, dürfen sie diese ohne weitere Vorkehrungen innerhalb der deutschen Staatsgrenzen mit sich führen. Doch sollte es zu einer Kontrolle durch die Behörden kommen, zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle, kann eine Kopie des ärztlichen Rezepts die Kommunikation erleichtern. Das ist allerdings erst relevant, wenn die mitgeführte Menge 25 Gramm überschreitet. Weil diese Menge als Grenze gilt, dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum ohne weitere Nachweise mitgeführt werden.[1]

Beachten Sie, dass diese Gesetze an der deutschen Grenze enden, so dass Sie sich in jedem Fall über die gesetzlichen Bestimmungen des Landes informieren sollten, in das Sie einreisen möchten.

Schengen-Bescheinigung für Cannabis-Reisen

Falls Sie Cannabis in ein Land des Schengen-Raums mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Schengen-Bescheinigung, die vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Die Ausstellung dieses Dokuments ist bei nowomed für eine Gebühr von 35 € erhältlich.

Reisen mit Cannabis im Schengen-Raum

Seit dem 01.04.2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Doch gilt diese Regelung nicht für die anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Weil die Gesetzgebung in jedem Staat unterschiedlich ist, sollten Reisende sich im Voraus über die jeweiligen Vorschriften informieren, so dass sie rechtliche Probleme vermeiden können.

Die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.[3]

Folgen Sie diesem Ablauf, wenn Sie eine Reise in einen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens erwägen:

1. Laden Sie das Formular der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) herunter. Sie finden es unter diesem Link.

2. Konsultieren Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin, um das Formular ausfüllen zu lassen. Die Kooperationsärzte bei nowomed unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess. Stellen Sie eine Gratis Therapie-Anfrage und informieren Sie sich über Cannabis auf Rezept.

3. Erkundigen Sie sich, welche Behörde für die Beglaubigung Ihrer Bescheinigung zuständig ist. Sie finden eine Liste der zuständigen Behörden, je nach Bundesland, unter diesem Link.

4. Lassen Sie die Bescheinigung beglaubigen.

5. Führen Sie die Bescheinigung während Ihrer Reise stets mit sich, um sie auf Anfrage vorzeigen zu können. Es schadet nicht, zusätzlich auch das ärztliche Rezept griffbereit zu halten.

Reisen mit Cannabis außerhalb des Schengen-Raums

Es gibt keine einheitliche Regelung für das Reisen mit Cannabis außerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Weil die Vorschriften je nach Land stark variieren, rät das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) dazu, eine mehrsprachige Bescheinigung mit sich zu führen, die Auskunft über das verschriebene Präparat, die Menge und die Dosierung gibt. Mit anderen Worten, diese Bescheinigung sollte auch Informationen über die Dauer der Reise enthalten. Auch in diesem Fall ist das Dokument durch den Arzt oder die Ärztin auszufüllen und von der zuständigen Landesbehörde beglaubigen zu lassen. Doch selbst mit dieser Bescheinigung gibt es keine Garantie für eine unkomplizierte Einreise.[3]

Je nach Gesetzeslage im betreffenden Zielland kann die Einfuhr von medizinischem Cannabis grundsätzlich verboten oder nur eingeschränkt möglich sein, so dass eine vorherige Klärung der Bestimmungen unerlässlich ist. Mitunter erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt Auskunft über die genauen gesetzlichen Bestimmungen und Ihre Möglichkeiten als Patient:in.[3]

Im Falle eines Verbots

Wenn das Reiseland das Einführen von medizinischem Cannabis grundsätzlich untersagt, haben Cannabis-Patienten die Möglichkeit, Ärzt:innen vor Ort aufzusuchen, die das gewünschte Präparat nach lokalen gesetzlichen Bestimmungen verschreiben. Allerdings ist dies nur in Staaten möglich, in denen medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal ist. Alternativ kann eine offizielle Einfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt werden. Dennoch wird diese nur in Ausnahmefällen erteilt, wodurch es sich um ein komplexes und zeitintensives Verfahren handelt.[4]

Cannabis auf verschiedenen Transportwegen

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das Reisen mit medizinischem Cannabis unabhängig von der Art des Transports. Doch je nach Transportmittel sind dennoch Besonderheiten zu beachten, so dass eine vorherige Information über spezifische Regelungen sinnvoll ist.

Cannabis im Flugzeug

Wenn Sie über die entsprechenden Bescheinigungen verfügen, können Sie medizinisches Cannabis mit ins Flugzeug nehmen. Doch sollten Sie alle Dokumente bei der Flughafenkontrolle bereithalten, so dass mögliche Missverständnisse vermieden werden. Cannabispräparate sowie alle weiteren Utensilien (zum Beispiel einen Vaporisator) sollten im Handgepäck transportiert werden, weil Sie dadurch Ihren Patientenstatus direkt vor Ort nachweisen können.

So vermeiden Sie das Risiko, dass Ihr Gepäck unabhängig von Ihnen kontrolliert oder konfisziert wird.

Cannabis auf See

Es gelten keine spezifischen Bestimmungen für Cannabis auf See. Doch können Reedereien oder einzelne Fähren eigene Bordordnungen festlegen, an die sich auch Patient:innen halten müssen. Weil die Gesetzeslage auf hoher See von verschiedenen Faktoren abhängt, gelten darüber hinaus die Gesetze des Landes, in dessen Hoheitsgewässer sich das Schiff befindet, so dass es wichtig ist, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Vorschriften zu informieren.

Cannabis im Zug

Auch für Züge gelten keine spezifischen Bestimmungen. Doch sind die Hausordnungen an Bahnhöfen zu beachten. Weil in manchen Ländern Bahnhöfe über ähnliche Gepäckkontrollen wie an Flughäfen verfügen, sollten Sie auch dort Ihre Bescheinigung für das Mitführen von Cannabisarzneimitteln bereithalten, so dass es nicht zu Missverständnissen oder Komplikationen kommt.

Cannabis im Auto

In Deutschland dürfen Cannabis-Patienten eigenverantwortlich Auto fahren, auch wenn sie den zulässigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreiten. Doch muss ihre Fahrtüchtigkeit dabei gewährleistet bleiben.[5]

Mit anderen Worten, die bloße Überschreitung des Grenzwertes führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Weil außerhalb von Deutschland meist strengere Bestimmungen gelten, sollten sich Reisende im Voraus informieren, so dass sie rechtliche Konsequenzen vermeiden können. Doch falls die Rechtslage im Reiseland unklar ist, ist Cannabis-Patient:innen vom Autofahren abzuraten. Mit anderen Worten, selbst wenn keine eindeutige Regelung existiert, kann es sicherer sein, auf das Fahren zu verzichten. Das gilt auch dann, wenn die Einnahme des Arzneimittels schon länger zurückliegt.

Bescheinigung zum Führen eines Fahrzeugs

Gemäß der Gesetzesänderung von 2017 dürfen Patient:innen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, so dass sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mobil bleiben können. Doch ist dies nur erlaubt, wenn sie durch die Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Gerne stellen wir Ihnen die passende Bescheinigung aus. Weil die rechtlichen Anforderungen variieren können, beträgt die Gültigkeit: 3 Monate.

Drohende Strafen

Das widerrechtliche Einführen von medizinischem Cannabis kann besonders außerhalb des Schengener Abkommens zu schweren Strafen führen. Weil die Gesetzgebung in vielen Ländern sehr streng ist, können die Konsequenzen von einer Konfiszierung der Präparate bis hin zu Geldbußen, der Ausweisung aus dem Land oder sogar langen Haftstrafen reichen. Doch mit einer vorherigen Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen lässt sich das Risiko minimieren, so dass unangenehme rechtliche Konsequenzen vermieden werden können.

Zusammenfassung

Während das Verreisen als Cannabis-Patient innerhalb von Deutschland fast ohne Einschränkungen möglich ist, bleibt bei Auslandsreisen Vorsicht geboten. Da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind, sollten sich Reisende gut vorbereiten. Allerdings sind Reisen in Staaten des Schengen-Raums mit beglaubigten Genehmigungen und Kooperationsbereitschaft gegenüber den lokalen Behörden meist ohne größere Komplikationen möglich, wodurch Patient:innen dort in der Regel sicher unterwegs sind. Hingegen gelten außerhalb des Schengen-Raums für jedes Reiseland individuelle Bedingungen. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, sich im Vorhinein über die gesetzlichen Bestimmungen des Zielortes zu erkundigen. Das Auswärtige Amt oder die diplomatische Vertretung der betreffenden Länder stellen Ihnen diesbezüglich weitere Informationen zur Verfügung.

Cannabis Patient werden

Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel mit vielfältigen Anwendungsgebieten. Da es sich bei medizinischem Cannabis um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, um es in der Apotheke kaufen zu dürfen.

Wenn Sie eine Cannabistherapie erwägen, erhalten Sie fachkundige Beratung durch die Kooperationsärzte bei nowomed. Registrieren Sie sich dazu kostenlos und füllen Sie unseren Anamnesebogen aus. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, ein Erstgespräch mit einem Kooperationsarzt zu buchen. Im Verlauf dieses Gesprächs prüfen die Ärzte Ihre Eignung für die Cannabistherapie, entwickeln einen Therapieplan und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Sollte sich eine Cannabistherapie für Sie als medizinisch sinnvoll erweisen, erhalten Sie außerdem ein Cannabis Rezept.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Cannabis-Patient Auto fahren?

In Deutschland ist es Cannabis-Patienten erlaubt, Auto zu fahren. Mit anderen Worten, sie dürfen selbst dann fahren, wenn sie den für Freizeitkonsument:innen geltenden Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreiten. Doch müssen Patient:innen eigenverantwortlich ihre Fahrtüchtigkeit sicherstellen. Weil im Ausland oft strengere Gesetze gelten, sollten Cannabis-Patienten im Zweifelsfall (zumindest als Fahrer:innen) von Autofahrten absehen, so dass sie keine rechtlichen Konsequenzen riskieren.

Wie viel kostet die Schengen-Bescheinigung?

Die Ausstellung der Schengen-Bescheinigung ist bei nowomed für eine Gebühr von 35 € erhältlich.

Was passiert, wenn ich mein Rezept zuhause vergesse?

Bei einer Reise innerhalb Deutschlands sind Patient:innen nicht zum Mitführen eines Rezepts verpflichtet. Doch könnte es im Ausland zu Komplikationen mit den örtlichen Behörden kommen, so dass es ratsam ist, eine Bescheinigung oder das Arztrezept dabeizuhaben, um den Patientenstatus zu belegen. Mit anderen Worten, wer ohne entsprechende Nachweise reist, könnte Schwierigkeiten bekommen.

Wo darf ich als Patient Cannabis einnehmen?

In Deutschland gibt es keine restriktiven Bestimmungen für Patienten, die festlegen, wo genau Cannabispräparate eingenommen werden dürfen und wo nicht. Doch grundsätzlich gilt, dass die Einnahme nicht zur Schau stellend oder in unmittelbarer Nähe von Kindern stattfinden sollte. Darüber hinaus gelten Haus- und Bordordnungen. Weil Bahnhöfe meist strengen Regeln unterliegen, ist die Einnahme dort oft untersagt. Mit anderen Worten, es empfiehlt sich, sich vorher über die geltenden Vorschriften zu informieren, so dass man keine Regelverstöße begeht. Außerhalb von Deutschland, insbesondere in Ländern mit strengen Cannabisgesetzen, sollten Cannabis-Patienten im öffentlichen Raum von der Einnahme ihrer Präparate absehen.

Welche Rechte habe ich als Cannabis-Patient?

Cannabis-Patienten haben in vielen Staaten ein Vorrecht auf das Mitführen und Einnehmen ihrer Arzneimittel. Doch außerhalb von Deutschland besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine medizinische Versorgung mit medizinischem Cannabis. Weil die gesetzlichen Bestimmungen je nach Reiseland unterschiedlich sind, sollten sie unbedingt vorab in Erfahrung gebracht werden, so dass sie nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Mit anderen Worten, eine vorherige Recherche ist essenziell.

Im deutschen Straßenverkehr unterliegen Patient:innen keinen Grenzwerten für im Körper befindliches THC. Mit anderen Worten, sie dürfen medizinisches Cannabis in der ärztlich verschriebenen Menge besitzen, selbst wenn diese die ansonsten für Cannabis geltenden Beschränkungen überschreitet. Doch sollte stets darauf geachtet werden, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, weil dies ansonsten strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

  1. Deutscher Bundestag (2024). Nach langem Ringen: Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684

  1. Müller-Vahl, K. & Grotenhermen, F. (2017, Februrary 24). Medizinisches Cannabis. Die wichtigsten Änderungen. Deutsches Ärzteblatt, 114(8), 352-356.

https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=186476

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Reisen mit Cannabisarzneimitteln.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Reisen mit Betäubungsmitteln.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_artikel.html

  1. Brisant. (2024). Das gilt jetzt für Kiffer im Auto und auf dem Fahrrad.

https://www.brisant.de/gesundheit/drogen/cannabis-auto-112.html

  1. Bullens, L. (2024). En France, l’euphorie naissante pour le cannabis à usage médical. France 24.

https://www.france24.com/fr/france/20240401-en-france-l-euphorie-naissante-pour-le-cannabis-%C3%A0-usage-m%C3%A9dical

  1. Johnson, J. R. et al. (2010). Multicenter, Double-Blind-Randomized, Placebo-Controlled, Parallel-Group Study of the Efficacy, Safety and Tolerability of THC:CBD Extract and THC Extract in Patients with Intractable Cancer-Related Pain. Journal of Pain and Symptom Management, 39(2), 167-179.

https://doi.org/10.1016/j.jpainsymman.2009.06.008

  1. Heim, T. (2024). Cannabis gegen Migräne? Erste randomisierte kontrollierte Studie mit positiven Ergebnissen. DNP, 25, 14-15.

https://doi.org/10.1007/s15202-024-6262-3

  1. Skelley, J. W. et al. (2020). Use of cannabidiol in anxiety and anxiety-related disorders. Journal of the American Pharmacists Association, 60(1), 253-261.

https://doi.org/10.1016/j.japh.2019.11.008

  1. Stith, S. et al. (2022). The Effectiveness of Common Cannabis Products for Treatment of Nausea. Journal of Clinical Gastroenterology, 56(4), 331-338.

https://doi.org/10.1097/MCG.0000000000001534

  1. Moltke, J. & Hondocha, C. (2021). Reasons for cannabidiol use: a cross-sectional study of CBD users, focusing on self-perceived stress, anxiety and sleep problems. Journal of Cannabis Research, 3(5).

https://doi.org/10.1186/s42238-021-00061-5

  1. Schwaller, F. (2024). Warum Cannabis Heißhunger auslöst. Deutsche Welle.

https://www.dw.com/de/warum-cannabis-hei%C3%9Fhunger-ausl%C3%B6st/a-68217729

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