Behandlung
Bei vielen chronischen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis eine Therapiealternative oder -ergänzung darstellen. Um zu überprüfen, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für Sie die richtige Therapieoption sein kann, können Sie eine kostenfreie Therapie-Anfrage stellen. Die Therapieentscheidung fällt stets der Arzt im Rahmen des Erstgesprächs.
Nach Ihrer Registrierung und der Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente, schalten wir Sie zur Terminbuchung frei. Anschließend können Sie einen Termin zum Erstgespräch mit einem unserer kooperierenden Ärzte vereinbaren. In diesem Gespräch entscheidet der Arzt über einen möglichen Therapiebeginn.
Nachdem Ihre Unterlagen geprüft wurden, können Sie direkt einen Termin für ein persönliches Arztgespräch über Ihr Benutzerkonto vereinbaren. Um unverzüglich mit der Therapie beginnen zu können, wird der Behandlungsvertrag bereits im Vorfeld an Sie versendet. Ein Behandlungsvertrag ist notwendig, weil es sich um eine privatärztliche Leistung handelt.
Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie Ihr Rezept, welches auf Wunsch an eine Apotheke Ihrer Wahl versendet werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Online-Apotheke, welches Ihnen das Medikament bequem nach Hause schickt.
Da es sich bei der Therapie um eine privatärztliche Leistung handelt, wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Zusätzlich können die Preise, ja nach Verlauf der Therapie variieren. Die Kosten werden von vielen Privatversicherungen übernommen, bei den Gesetzlichen Versicherungen wird die Kostenübernahme meistens abgelehnt. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten übernimmt.
Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese regelt die Abrechnungen von privatärztlichen Leistungen.
Sie können Ihr Rezept grundsätzlich bei jeder Apotheke in Deutschland einreichen. Allerdings kommt es auch darauf an, ob die Apotheke das Ihnen verschriebene Cannabis vorrätig hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine auf Cannabis spezialisierte Versandapotheke zu nutzen. Diese schickt Ihnen das Präparat direkt nach Hause.
Es ist möglich ein Wunschpräparat in gleicher Dosierung und ähnlichem Wirkspektrum bei der Beantragung anzugeben.
Um Ihren Behandlungsfortschritt nachzuverfolgen, werden Sie in regelmäßigen Abständen in der nowomed-App nach Ihrem Gesundheitsempfinden befragt. Auf diese Weise kann Ihr Arzt Ihre Therapie eng begleiten, auch wenn Sie ihn nur einmal im Quartal per Videosprechstunde konsultieren. Durch Beantwortung der Fragen zu Ihrer Lebensqualität können Sie ein Folgerezept ohne Gespräch beantragen.
Ja, unser Unternehmen ist auch in anderen Ländern tätig. Sie können auf unsere medizinischen Cannabis-Klinikdienste bei Nowomed Australia zählen.
Rechtliches
Die Verkehrstüchtigkeit ist individuell für Ihren Behandlungsfall zu betrachten: „Grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikationen, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen.” (vgl. www.bundestag.de). Es ist jedoch ratsam, sich vorher rechtlich abzusichern.
Ihr Arzt stellt Ihnen auf Anfrage eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ aus.
Mit dieser Bescheinigung ist es möglich für max. 30 Tage im Schengenraum mit seiner Medikation zu reisen.
Allgemeine Fragen
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir versuchen alle Ihre Fragen zu beantworten. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen über das kostenfreie Kontaktformular.
* Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zu der Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) sowie die Feststellung, dass abhängig vom Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.