Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine finanzielle, rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar. Ob Behandlungs- bzw. Gesundheitskosten in Ihrem Fall von der Steuer absetzbar sind, wird vom für Sie zuständigen Finanzamt überprüft. Nur ein staatlich geprüfter Steuerberater kann Sie hierzu entsprechend beraten.
Verschreibt ein Arzt Ihnen Medikamente, die Ihre Krankenkasse aber nicht übernimmt, können Sie diese steuerlich absetzen. Generell gilt, dass die Nähe der Ausgaben pro Jahr eine gewisse Grenze überschreiten müssen, um diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
Generell können hier alle Kosten angegeben werden, die sowohl zur Linderung oder Heilung einer vorliegenden Krankheit dienen.
Ausgaben für Arzneimittel lassen sich aber nur dann absetzen, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Deswegen ist es wichtig, das Rezept bzw. eine Kopie des quittierten Rezeptes sowie die Rechnung aus der Apotheke aufzubewahren. Bei chronischen Erkrankungen muss die Verschreibung meist nur einmal vorgelegt werden.
Selbstzahler von Medizinischem Cannabis auf Rezept können somit ihre Kosten bei der Steuererklärung angeben. Patienten, die nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 5-10 € zahlen, haben auch die Möglichkeit, diese anzugeben.
In welchem Fall kann ich Medizinisches Cannabis steuerlich absetzen?
Grundlage für die Absetzbarkeit ist §33 des Einkommensteuergesetzes, welches vorgibt, welche Kosten als “unzumutbare Belastung” steuerlich geltend gemacht werden können.
Zu diesen Kosten zählen unter anderen:
- Rezeptpflichtige Medikamente
- Rezeptgebühren und Apothekenrechnungen
- Arztkosten, Aufwendungen für ärztliche Behandlungen
- Alternative Behandlungen
- Fahrten zur Behandlung
Wichtig zu beachten: Die Gesundheitskosten müssen in Summe für das entsprechende Jahr über der Grenze für eine zumutbare Belastung liegen. Diese Bemessungsgrenze ist abhängig von Einkommen, ob man alleinstehend oder verheiratet ist und auch davon ob man Kinder hat:
Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der zumutbaren Belastung nach §33 (3) des Einkommensteuergesetzes.
Zur Veranschaulichung:
Bei einer Person ohne Kinder mit einem Jahresgehalt zwischen 15.340 und 51.130 € liegt die zumutbare Belastung bei 6% der gesamten Einkünfte. Das heißt beispielsweise, bei jährlichen Einkünften von 40.000 € läge die zumutbare Belastung bei 2.400 €. Liegen die jährlichen Kosten für verschriebene Arzneimittel und Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, über diesem Betrag, können die Kosten als unzumutbare Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.
Gesamtbetrag der Einkünfte: | Bis 15 340 EUR | Bis 51 130 EUR | Über 51 130 EUR |
---|---|---|---|
Unverheiratet & keine Kinder | 5% | 6% | 7% |
Verheiratet & keine Kinder | 4% | 5% | 6% |
Mit 1 -2 Kindern | 2% | 3% | 4% |
Mit 3 oder mehr Kindern | 1% | 1% | 2% |
Wie setze ich medizinisches Cannabis von der Steuer ab?
Folgende Schritte sind notwendig, um verschriebenes Cannabis steuerlich absetzen zu können:
Bewahren Sie alle quittierten Rezepte bzw. Kopien inklusive der Apothekenrechnung auf (Sie können sich am Ende des Jahres auch eine Gesamtauflistung Ihrer Gesundheitsaufwendungen von Ihrer Apothekeausstellen lassen, die speziell für die Einreichung beim Finanzamt ausgerichtet ist)
Überprüfung, ob Kosten im entsprechenden Jahr über der Grenze für zumutbare Belastungen laut EStG §33(3) liegen
Angabe der Gesundheitskosten unter “außergewöhnliche Belastung” in der Steuererklärung (z.B. durch hinzufügen des entsprechende Formulars unter “Andere Aufwendungen” im ELSTER-Portal oder mithilfe eines entsprechenden Steuerprogramms)
Aufbewahrung der Quittungen und Rechnungen, da das Finanzamt diese gegebenenfalls zur Überprüfung nach Einreichung der Einkommensteuererklärung anfordert
Ob die Therapie- und Arzneimittelkosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzbar sind, ist letztendlich von der Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde anhängig. In jedem Fall ist die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.
Quellen:
Einkommenssteuergesetz (EStG) §33 Außergewöhnliche Belastungen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
ELSTER online – Steuerportal – https://www.elster.de/eportal/start